Augustenborg Friv. Brandværn

Feuerverbot

Foto: Sønderborg Beredskab Brand & Redning

In Sønderborg Kommune ab Donnerstag den 16. Juni 2023 um 08.00 Uhr und bis auf weiteres

Das Feuerverbot bedeutet, das es nicht gestattet ist:

Holzkohlegrill zu verwenden
Das bedeutet: Die Verwendung von Grills, bei denen der Brennstoff eine Glühwirkung entfaltet (wie Kohle, Holz, Briketts oder andere Brennstoffe, die Glut erzeugen können), ist selbst auf eigenem / privatem Grund nicht gestattet.

Außerhalb von eigenem / privatem Grund im Wohngebiet zu grillen
Das bedeutet: Grillen jeglicher Art (egal ob mit Kohle, Gas, Holz, Briketts oder anderen Brennstoffen) auf öffentlichen / allgemeinen Flächen, z. B. Parkplätzen, Wiesen, Spielfeldern, Parks usw. oder in der Natur, z. B. in Wäldern und Plantagen, an Stränden, Heiden, Feldern und dergleichen, an und in der Nähe von Seen (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt) und am Meer (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt) ist nicht gestattet.

In der Natur zu rauchen
Das bedeutet: Das Rauchen von Pfeifen, Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Wasserpfeifen und jeder anderen Art von Glut, Flamme oder dergleichen, die entzündete Rauchsubstanz enthält ist in der Natur, z. B. auf öffentlichen / kommunalen Grünflächen mit Gras, Pflanzen und anderen Bepflanzungen, z. B. Wiesen, Spielfeldern, Parks, Straßenrabatten usw. oder z. B. in Wäldern und Plantagen, an Stränden, Heiden, Feldern und dergleichen nicht erlaubt.

Feuer anzuzünden und offenes Feuer im Freien zu verwenden
Das bedeutet: Jede Art von Lagerfeuer (sei es mit Kohle, Holz, Briketts oder anderem Brennstoff), einschließlich Lagerfeuerpfannen sowie dem St. Hans-Lagerfeuer, Verbrennung von Gartenabfällen, Waldabfällen, sonstigen Abfällen, Stroh, Schilf und dergleichen sowie jegliche Verwendung von Öfen, Kaminen, Fackeln, Gartenfackeln, Kerzen und dergleichen im Freien, einschließlich an und in der Nähe von Seen (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt) und auf dem Meer (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt) ist nicht gestattet.

Geräte / Gegenstände verwenden, die im Freien Funken, Glut oder Flammen erzeugen
Das bedeutet: Unkrautbrenner jeglicher Art, privates Schweißen von Dachpappe und dergleichen, die Verwendung von offenen Flammen, die private Verwendung von Winkelschleifern und anderen Geräten im Freien, die Funken oder Glut erzeugen, die Verwendung von Terrassenheizungen im Freien und dergleichen, die Verwendung von Kesseln oder Heizkörpern und dergleichen im Freien, die mit brennbaren Flüssigkeiten oder Substanzen wie Spiritus, Gas, Benzin, Schwefel und dergleichen betrieben werden, sind nicht gestattet. Es gilt auch auf und an Seen (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt) und am Meer (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt).

Einen Sturmkocher zu benutzen
Die f
rühere Information darüber, dass dies erlaubt war, wurde überarbeitet und es ist nicht erlaubt einen Sturmkocher zu verwenden, selbst wenn die Brennkammer geschlossen ist, wie zum Beispiel bei einer Trangia.

Es ist weiterhin erlaubt:

Nutzung eines Gasgrills auf dem eigenen/privaten Grundstück beim Wohngebäude
Das bedeutet: Die Verwendung eines Gasgrills bei dem eigenen Wohngebäude ist zulässig, wenn der Grill auf einer festen, nicht brennbaren Unterlage mit einem Umfang von mindestens 1 Meter von jeder Seite des Grills abgestellt wird, dies gilt auch für den Boden des Grills.

In bestimmten Gebieten Gasgrills verwenden
Das bedeutet: Der Einsatz von Gasgrills auf dem eigenen Grundstück in Ferienhausgebieten, Schrebergärten, auf Campingplätzen und Ähnlichem ist erlaubt, wenn der Grill auf einem festen, nicht brennbaren Untergrund mit mindestens 1 Meter Abstand zu/ Umfang von jeder Seite (auch Boden) des Grills steht, und wenn der Eigentümer kein Verbot ausgesprochen hat.
N.B. Die Lockerung, die am 22. Juni um 9.00 Uhr in Kraft tritt, gibt die Möglichkeit einen Gasgrill im öffentlichen Raum zu benutzen, sofern die oben genannten Sicherheitsregeln eingehalten werden.

Rauchen auf eigenem Gelände und befestigten Flächen
Das bedeutet: Auf Privatgrundstücken oder Bürgersteigen, Straßen, Parkplätzen etc. darf mit normaler Vorsicht geraucht werden, sofern der Eigentümer kein Verbot ausgesprochen hat. Werfen Sie niemals Kippen oder andere Tabakabfälle im Freien weg.

Hast du Zweifel:

Wenn du zweifelst, ob eine Aktivität erlaubt ist, dann vermeide sie aus Gründen des Brandschutzes. Lasse außerdem keine durchsichtigen Flaschen mit Wasser oder aus Glass in der freien Natur liegen!

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